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Qualitätssicherung im VDB

Alle Mitglieder unseres Verbandes unterzeichnen die VDB-Selbstverpflichtungserklärung.

  • Diese lautet für ordentliche Mitglieder und Gastmitglieder:

    „Gegenstand meiner beruflichen Tätigkeit ist das Erkennen und Beurteilen von möglichen Risiken in der bebauten Umwelt in Bezug auf Schadstoffe und physikalische Faktoren. Dazu gehören chemische, mik-robiologische und physikalische Einflüsse, welche sich auch auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken können.

    Als Mitglied des Berufsverbandes Deutscher Baubiologen VDB e. V. verpflichte ich mich, die Qualität meiner beruflichen Tätigkeit sicherzustellen und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) zu unterziehen. Hierzu werde ich insbesondere folgende Methoden der Qualitätssicherung einsetzen:

    a) Regelmäßige Weiterbildung und Erfahrungsaustausch mit Kollegen mit mindestens acht nachgewiesenen Fortbildungstagen in relevanten Themenbereichen in je zwei Jahren.

    b) Einsatz reproduzierbarer Messmethoden

    c) Einsatz von Mess- und Probenahmegeräten, die einer regelmäßigen und dokumentierten Qualitätssicherung durch Kalibrierung und Messgeräte-vergleiche/ abgleiche und Ringversuche/-messungen unterliegen.

    Ich verpflichte mich, Anfragen zu Fachgebieten oder Teilen davon, in denen ich selbst die oben dargestellten Qualitätsansprüche nicht erfüllen kann, an qualifizierte Kollegen weiterzuleiten oder deren fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Messungen und deren Bewertung führe ich unter Berück-sichtigung der VDB-Richtlinien, des Standes der Technik und der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis durch.

    Als Baubiologe / Baubiologin führe ich keine medizinischen Diagnosen durch.
    Die Erfüllung der VDB-Selbstverpflichtung zur Qualitätssicherung ist der Geschäftsstelle durch Einreichung von Bescheinigungen über die Teilnahme an Weiterbildungen, Messgerätevergleichen/ abgleichen und Ringversuchen/-messungen nachzuweisen.

    Dienstleistungen, die nicht mit den VDB-Richtlinien vereinbar sind, dürfen nicht mit der Mitgliedschaft im VDB beworben werden.

    Interessenkonflikte durch fachliche und wirtschaftliche Abhängigkeit können entstehen, wenn neben der Tätigkeit als Sachverständiger eine wirtschaftliche Verflechtung über Provisionen und Beraterhonorare besteht oder eine sonstige gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Die zusätzliche Tätigkeit auf einem sol-chen Gebiet oder wirtschaftliche Verflechtung mit solchen Unternehmen durch Provisionen / Beteiligungen ist dem Kunden gegenüber klarzustellen und der Geschäftsstelle des VDB gegenüber schriftlich offen zu legen.

    Ein nachhaltiger Verstoß gegen die geleistete VDB-Selbstverpflichtung stellt einen Ausschlussgrund dar.“

Die VDB-Selbstverpflichtung für Fördermitglieder lautet:

„Als Fördermitglied des Berufsverbandes Deutscher Baubiologen VDB e. V. verpflichte ich mich/ verpflichten wir uns, die Ziele und den Zweck des Vereins sowie die sonstige verbandliche Arbeit zum Nutzen der Mitglieder und Mitgliedsunternehmen des VDB in geeigneter Weise zu fördern und zu unterstützen, insbesondere mit einem regelmäßigen finanziellen Beitrag, mindestens aber dem Mitgliedsbeitrag.
Auf Wunsch bin ich/sind wir bereit, die ideellen und interessenpolitischen Ziele zusätzlich auch durch persönliches Engagement zu unterstützen.


Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns: 

a) die Satzung einzuhalten und die von den Organen gefassten Beschlüsse zu beachten;

b) dem Verband zur Erfüllung seiner Aufgaben mir/uns vorliegende lnformationen
zur Verfügung zu stellen, soweit datenschutzrechtlich und berufsrechtlich möglich und nicht durch Verschwiegenheitsvereinbarungen untersagt;

c) den Verband unverzüglich über Veränderungen in meiner Person (Kontaktdaten, Bankverbindung, berufliche Tätigkeit) oder in der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe in Kenntnis zu setzen;

d) den Verbandsbeitrag nach der jeweils geltenden Beitragsordnung bzw. der mit dem  Vorstand auf Grundlage dieser Richtlinie getroffenen Vereinbarung ordnungsgemäß zu entrichten;

e) die Verbandsaufgaben nach besten Kräften zu unterstützen bzw. zu fördern;

f)  keine Produktwerbung mit dem Hinweis auf die Mitgliedschaft im VDB zu koppeln.

Ein nachhaltiger Verstoß gegen diese Selbstverpflichtungserklärung stellt einen Ausschlussgrund als Fördermitglied im VDB dar.“
 

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