Die VDB-Selbstverpflichtung für Fördermitglieder lautet:
„Als Fördermitglied des Berufsverbandes Deutscher Baubiologen VDB e. V. verpflichte ich mich/ verpflichten wir uns, die Ziele und den Zweck des Vereins sowie die sonstige verbandliche Arbeit zum Nutzen der Mitglieder und Mitgliedsunternehmen des VDB in geeigneter Weise zu fördern und zu unterstützen, insbesondere mit einem regelmäßigen finanziellen Beitrag, mindestens aber dem Mitgliedsbeitrag.
Auf Wunsch bin ich/sind wir bereit, die ideellen und interessenpolitischen Ziele zusätzlich auch durch persönliches Engagement zu unterstützen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns:
a) die Satzung einzuhalten und die von den Organen gefassten Beschlüsse zu beachten;
b) dem Verband zur Erfüllung seiner Aufgaben mir/uns vorliegende lnformationen
zur Verfügung zu stellen, soweit datenschutzrechtlich und berufsrechtlich möglich und nicht durch Verschwiegenheitsvereinbarungen untersagt;
c) den Verband unverzüglich über Veränderungen in meiner Person (Kontaktdaten, Bankverbindung, berufliche Tätigkeit) oder in der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe in Kenntnis zu setzen;
d) den Verbandsbeitrag nach der jeweils geltenden Beitragsordnung bzw. der mit dem Vorstand auf Grundlage dieser Richtlinie getroffenen Vereinbarung ordnungsgemäß zu entrichten;
e) die Verbandsaufgaben nach besten Kräften zu unterstützen bzw. zu fördern;
f) keine Produktwerbung mit dem Hinweis auf die Mitgliedschaft im VDB zu koppeln.
Ein nachhaltiger Verstoß gegen diese Selbstverpflichtungserklärung stellt einen Ausschlussgrund als Fördermitglied im VDB dar.“
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