Beginn: 16:30h
Ende: 17:30h
Veranstaltungsort:
Kosten:
Ordentliche VDB-Mitglieder = kostenfrei
VDB-Gast/Fördermitglieder = 39 Euro netto
ANMELDEFRIST: 17.02.2025 bis 15 Uhr
Am 1. Januar 2025 ist der Vorrang der Papierrechnung entfallen und die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland
unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend geworden.
Betroffen sind alle Umsätze, die ab dem 01. Januar 2025 ausgeführt werden – NICHT Umsätze, die in 2024 vollständig erbracht und erst in 2025 abgerechnet werden.
Als Unternehmen gelten natürlich auch freiberuflich oder gewerblich tätige Baubiologen und Sachverständige, selbst wenn die Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeführt wird. Auch wenn die Ausnahmeregelungen die Verpflichtung
zur E-Rechnung für Sachverständigenbüros i. d. R. erst ab 2028 vorsieht, kann es sein, dass ein Kunde oder Lieferant schon jetzt auf einer E-Rechnung besteht. Deshalb sollten wir uns jetzt mit den Anforderungen auseinandersetzen und uns darauf ausrichten.
Herr Peter Kneip, Experte für E-Rechnungen im Steuerbüro Kneip Daute, steht uns im DreiM am 19.02.2025 Rede und Antwort rund um die Pflichten und Umsetzungsmöglichkeiten der E-Rechnung im Sachverständigenbüro.
Wir freuen uns, auch eure Herangehensweise und ersten Erfahrungen mit der E-Rechnung zu hören.
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