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BKI Kommentar zum neuen Architektenvertragsrecht

Neues Architektenvertragsrecht ab 01.01.2018 in Kraft
Kompetent kommentiert mit Praxistipps von Justiziaren der Architektenkammern

Der Bundestag verabschiedete im März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit wird der Architekten- und Ingenieurvertrag explizit im BGB geregelt. Das Gesetz führt insbesondere den Architekten- und Ingenieurvertrag ein. Das Werkvertragsrecht weist deshalb große Veränderungen für Architekten und Ingenieure auf. Das Fachbuch kommentiert die Änderungen. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Praxistipps zu den Auswirkungen – erläutert von Justiziaren der Architektenkammern.

Inhaltsverzeichnis im Überblick:

  • Vertragstypische Pflichten
  • Sonderkündigungsrecht
  • Teilabnahme
  • Gesamtschuldnerische Haftung
€ 49.00

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