Unfallverhütungsvorschriften: Denken Sie an die Aushangpflicht!
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Zu dieser Unterweisungspflicht gehört auch, dass Sie Ihre Beschäftigten über die in Ihrer Branche geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften unterrichten, damit die darin festgelegten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit bei der Arbeit umgesetzt werden können. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften müssen gemäß §12 BGV A1 jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer jederzeit zugänglich sein. Am einfachsten kommen Sie Ihrer Pflicht durch Aushang am Schwarzen Brett nach. Alternativ können Sie Ihre Beschäftigten auch auf elektronischem Weg informieren, sofern dies sinnvoll ist.
In der Kompaktausgabe "Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften" mit Kordel finden Sie die für Betriebe aller Branchen geltenden Unfallverhütungsvorschriften BGV A1, DGUV Vorschrift 2, BGV A3 und zusätzlich die ASR A1.3 (mit allen Sicherheitszeichen in Farbe). So stehen ihnen auch die wichtigen Inhalte und Regelungen der BGV A8, die außer Kraft treten wird, in aktueller Fassung zur Verfügung.