Diese Bezeichnung ist gesetzlich geschützt.
Die öffentliche Bestellung erfolgt durch sogenannte Bestellungskörperschaften - üblicherweise die regionalen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern. In einigen Bundesländern besteht auch die Möglichkeit, sich bei den Architekten- und Ingenieurkammern oder durch das Regierungspräsidium des Landes bestellen zu lassen.
Diese Sachverständigen werden auf besondere Sachkunde und persönliche Eignung überprüft und stehen Gerichten, Behörden und privaten Auftraggebern zur Gutachtenerstellung zur Verfügung.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung bedeutet höchste Neutralität.